Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen

Barrierefreies Webdesign ist durch die konsequente Entwicklung des Internetauftritts gemäß den allgemeinen Spezifikationen und Empfehlungen des W3-Konsortiums /W3C) und den 14 Richtlinien der Arbeitsgruppe WAI (Web Accessibility Initiative, Initiative für barrierefrei zugängliches Internet) möglich.

Deutsche Übersetzung der Richtlinien des W3C und der WAI: www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html
Deutsche Site zu barrierefreiem Webdesign: www.barrierefreies-webdesign.de
Infoportal des Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI): www.wob11.de

 

In Deutschland ist für alle Internetangebote öffentlich zugänglicher Einrichtungen des Bundes und der Verwaltungen des Bundes seit dem 31.12.2005 Barrierefreiheit Pflicht. Die gesetzliche Grundlage bildet das Behindertengleichstellungsgesetzes. Ergänzt wird das Gesetz durch die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV). In einer Anlage werden alle Anforderungen aufgelistet, die ein barrierefreies Webangebot erfüllen muss. Weitere Informationen dazu bietet die Website des Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesministerium der Justiz.

 

 


Angebote / News

12.01.12

ASground Reitplatzbelag - der innovative Reitbodenbelag


ASground Reitplatzbeläge

Seit November 2011 ist ASground Reitplatzbeläge neuer Kunde. Eine Umstellung auf...

06.01.12

JCB Motorräder relaunched


JC & B Motorräder - der Kawasaki Händler aus Celle - relaunched seinen Interneta...

10.05.11

Chortickets Berlin


Seit Anfang Mai gehört Chortickets Berlin zu unseren neuen Kunden. Chortickets B...

01.03.11

Touristinfo Eschede relaunched


Mit Beginn des Jahres 2011 und Auflösung der TRC wurden die Internetseiten www.t...

15.05.10

Die können sollen, müssen wollen dürfen...


Ein interessantes Motto, mit welchem sich diese feine, frische Internetseite prä...