Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen
Barrierefreies Webdesign ist durch die konsequente Entwicklung des Internetauftritts gemäß den allgemeinen Spezifikationen und Empfehlungen des W3-Konsortiums /W3C) und den 14 Richtlinien der Arbeitsgruppe WAI (Web Accessibility Initiative, Initiative für barrierefrei zugängliches Internet) möglich.
Deutsche Übersetzung der Richtlinien des W3C und der WAI: www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html
Deutsche Site zu barrierefreiem Webdesign: www.barrierefreies-webdesign.de
Infoportal des Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI): www.wob11.de
In Deutschland ist für alle Internetangebote öffentlich zugänglicher Einrichtungen des Bundes und der Verwaltungen des Bundes seit dem 31.12.2005 Barrierefreiheit Pflicht. Die gesetzliche Grundlage bildet das Behindertengleichstellungsgesetzes. Ergänzt wird das Gesetz durch die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV). In einer Anlage werden alle Anforderungen aufgelistet, die ein barrierefreies Webangebot erfüllen muss. Weitere Informationen dazu bietet die Website des
Bundesministerium der Justiz.
